Ausfallhonorar für Ärzte und Krankenhäuser bei abgesagten oder versäumten Terminen

Für Ärzte und Krankenhäuser ist es nicht einfach, die Termine so zu organisieren, dass es für die Patienten nur zu einem Minimum an Wartezeiten kommt. Eine Bestellpraxis versucht genau diese Wartezeiten zu reduzieren, indem Termine nur einmal vergeben werden. Umso ärgerlicher ist es für den Arzt, wenn der Patient dann einfach nicht erscheint oder sehr kurzfristig absagt.

Diese Fälle beschäftigen in nicht unerheblichen Umfang die Gericht und die Fachliteratur. Es zeichnet sich hier die Tendenz ab, dass man sich als Arzt derartiges Verhalten nicht gefallen lassen muss.

So hat zum Beispiel das Landgericht Itzehoe in seiner Entscheidung vom 06.05.2003 (Aktenzeichen: 1 S 264/02, KHuR 2004, 18-19) entschieden, dass bei einer langfristig angesetzten Operation zu der der Patient nicht erscheint dem Arzt eine Vergütung (im Fall waren es 945,96 EUR) zu zahlen ist. Begründet wird dies damit, dass der Patient durch sein Nichterscheinen im Annahmeverzug befand und daher wegen § 615 BGB zahlen muss.

Je nach Sachverhaltskonstellation werden teilweise anstatt der Vergütung auch Vorhaltekosten zugesprochen. Die Liste der Urteile und Literaturstellen, die dem Arzt einen Anspruch zubilligen ist lang (LG Konstanz, NJW 1994, 3015; AG Osnabrück, NJW 1987, 2935 für Krankengymnasten; AG Bremen, NJW-RR 1996, 819; AG Ludwigsburg, NJW-RR 1993, 1695; AG Meldorf, NJW-RR 2003, 1029, Wertenbruch, MedR 1991, 167; Uhlenbruck/Kern in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Auflage, RN 14 zu § 78 und RN 21 zu § 82 m.w.N; wohl auch Henssler in Münchner Kommentar zum BGB, 4. Auflage, RN 9 zu § 615 BGB; Palandt-Weidenkaff, BGB, 66. Auflage, RN 2 zu § 615 BGB).

Vor diesem Hintergrund sollte man sich des Themas bewusst sein und zusammen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt eine individuelle Lösung für seine Praxis ausarbeiten. Dr. Alexander Lang steht Ihnen als Fachanwalt für Medizinrecht gerne für die Ausarbeitung einer solchen Lösung zur Verfügung. Soweit es bereits zu Ausfällen gekommen ist, machen wir diese auch gerne für Sie geltend.

Zu dieser Thematik wenden Sie sich auch gerne an Rechtsanwalt Hamann, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Medizinrecht hat.