Handelsbeziehungen und Verträge zwischen Deutschland und der Türkei

Die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei sind in wirtschaftlicher Hinsicht enger miteinander verbunden als gemeinhin angenommen wird. Das liegt nicht nur daran, dass etwa drei Millionen Menschen türkischer Herkunft in Deutschland leben. Deutschland ist mit großem Abstand der wichtigste Wirtschaftspartner und einer der größten ausländischen Investoren der Türkei. Die Zahl deutscher Unternehmen und türkischer Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung liegt in der Türkei mittlerweile bei über 7.500. Der Handel weist jedes Jahr hohe Zuwachsraten auf. 2020 lag das bilaterale Handelsvolumen bei 36,6 Milliarden Euro. Zudem ist Deutschland mit etwa sieben Millionen Besuchern pro Jahr einer der wichtigsten Tourismus-Partner der Türkei.

Welche bilateralen Abkommen gibt es zwischen Deutschland und der Türkei?

Handelsbeziehungen und Verträge zwischen Deutschland und der Türkei

Die wesentlichen Regeln für die heutigen Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei finden sich im Bilateralen Wirtschafts- und Handelskommission (JETCO) sowie im Deutsch-Türkischen Energieforum. Diese dienen als Plattform für den Dialog zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Wirtschaft beider Länder. Während die Bilaterale Wirtschafts- und Handelskommission die bilaterale Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen Handel, industrielle Kooperation, Tourismus, Infrastruktur verbessern und konkrete Projekte entwickeln möchte, hat das Deutsch-Türkische Energieforum zum Ziel, den Wandel des Energiesystems zu diskutieren, die Themen der Energiepartnerschaft der Öffentlichkeit zu präsentieren und neue Kooperationsmöglichkeiten zu finden. Zudem besteht zwischen Deutschland und der Türkei ein Doppelbesteuerungsabkommen, um die Doppelbesteuerung steuerlich relevanter Sachverhalte zu vermeiden.

Welche Rolle spielt das angespannte politische Verhältnis zwischen der EU und der Türkei für die Handelsbeziehungen?

Seit 1995 besteht zwischen der EU und der Türkei eine Zollunion für bestimmte Produkte. Das heißt, dass für die Einfuhr von türkischen Produkten in die EU und umgekehrt auch für die Einfuhr von EU-Produkten in die Türkei keine Zölle erhoben werden. Seit 2005 ist die Türkei zudem EU-Beitrittskandidat. Während die Lage zu Beginn der Beitrittsverhandlungen noch recht vielversprechend aussah, ist das Verhältnis zwischen der EU und der Türkei seit 2016 insbesondere aufgrund der Flüchtlingskrise, den Erdgasbohrungen der Türkei im östlichen Mittelmeer rund um Zypern sowie dem Vorgehen der türkischen Regierung gegenüber politischen Oppositionellen angespannt. Die politischen Konflikte beeinflussen auch den internationalen Handel.

Solange die Türkei die Vereinbarungen aus dem Flüchtlingsabkommen nicht einhält, wird die Zollunion nicht auf die von dieser bisher noch nicht erfassten Produkte Kohle, Stahl und Agrarprodukte erweitert. Dies wäre für die Türkei allerdings ein wichtiger Schritt in Richtung EU-Mitgliedschaft. Weiterhin kann die EU bestimmte Personen und Unternehmen in die Sanktionsliste aufnehmen und Reiseverbote, das Einfrieren von Vermögen und Bereitstellungsverbote verhängen. Erwogen wird auch eine Einschränkung der Wirtschaftskooperation, etwa durch weniger Engagement der Europäischen Investitionsbank, Reisewarnungen sowie ein Verbot der Ein- und Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien. Derzeit zeigt die Türkei jedoch wieder mehr Kooperationsbereitschaft, sodass von den zuletzt genannten Sanktionsmöglichkeiten derzeit noch nicht Gebrauch gemacht wurde.

Wie können wir als Anwälte Ihnen helfen?

Wir unterstützen sie mit unserem interdisziplinären Team an Rechtsanwälten und Steuerberatern in allen zivil- und handelsrechtlichen Fragen. Wir prüfen für Sie die aktuelle wirtschaftsrechtliche Lage und beraten Sie zu den möglichen Vorgehensweisen beim Handel mit Personen und Unternehmen in der Türkei. Hierbei nutzen gefestigte Kooperationen zu Kanzleien und Wirtschaftsverbänden in der Türkei.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein persönliches Gespräch. Dafür sind wir an unseren Standorten in Würzburg und Umgebung für Sie da. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222 mit unserem kostenlosen Rückrufservice.