Ihr Rechtsanwalt für Internationales Privatrecht in Würzburg, München, Bad Kissingen und Gotha

Das internationale Privatrecht beantwortet die Frage, welches Recht auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt anwendbar ist. Es ist somit der eigentlichen Rechtsanwendung vorgeschaltet. Erst wenn mithilfe des internationalen Privatrechts das anwendbare Recht bestimmt wurde, kann nach diesem Recht der Sachverhalt von Anwälten, Gerichten und Behörden beurteilt werden.

Wann kommt das internationale Privatrecht zur Anwendung?

Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht wird immer dann herangezogen, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt. Auch wenn sich der Begriff des grenzüberschreitenden Sachverhalts abstrakt anhört, hat er in der Praxis viele Anwendungsbereiche. Manchmal merkt man als Verbraucher sogar gar nicht, dass es sich um einen Vertrag mit internationalem Bezug handelt. Schnell und unproblematisch schließt man als Kunde über Online-Portale wie Amazon, Ebay und co. einen Kaufvertrag mit einem ausländischen Händler. Und schon muss für Gewährleistung, Rückgabe etc. die Frage beantwortet werden, welches Recht überhaupt auf den geschlossenen Vertrag Anwendung findet. Noch wichtiger ist das internationale Privatrecht natürlich aber im grenzüberschreitenden Handelsverkehr. Dazu zählt auch das grenzüberschreitende Inkasso , wenn der ausländische Geschäftspartner nicht zahlt.

Auch im Gesellschaftsrecht hat das internationale Privatrecht eine große Bedeutung. Kaum eine Gesellschaft ist heute nur in einem Land tätig. Viele Unternehmen haben Zweigniederlassungen in anderen Staaten. Das internationale Privatrecht beantwortet auch die Frage, welches Recht auf die Rechtsbeziehungen innerhalb eines international agierenden Unternehmens anzuwenden sind. Dementsprechend muss auch geklärt werden, nach welchem Recht sich die Arbeitsverträge innerhalb des Unternehmens bestimmen.

Auch im Bereich des Familien– und Erbrechts kommt das internationale Privatrecht zur Anwendung. Man denke bloß an einen Erblasser, der sich für seine Rentenjahre eine Sommerresidenz in Spanien zugelegt hat. Dann muss vor der Abwicklung des Nachlasses zunächst geklärt werden, ob sich die Erbfolge nach deutschem oder spanischem Recht richtet. Bei Paaren unterschiedlicher Nationalität unterliegt die Frage, nach welchem Recht sich die Rechtsbeziehungen innerhalb der Partnerschaft und der Familie richten, ebenfalls dem internationalen Privatrecht. Manchmal entscheiden sich Paare auch dazu, im Ausland zu heiraten. Auch dann muss zunächst geklärt werden, nach welchem Recht die Eheschließung erfolgt und ob diese in Deutschland anerkannt werden kann. Das gleiche gilt für eine Scheidung im Ausland. Auch bei Themen wie internationaler Kindesentführung hilft das internationale Privatrecht weiter.

Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?

Das internationale Privatrecht ist eine der Spezialisierungen, die wir aufgrund unserer Größe anbieten können. Grenzüberschreitendes Inkasso hat dazu geführt, dass wir uns verstärkt mit der Frage auseinandersetzen mussten, in welchen Fallkonstellationen welches Recht anwendbar ist. Wir arbeiten dabei mit einem interdisziplinären Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern und können an den Schnittstellen zwischen den verschiedenen Rechtsbereichen schnell und unbürokratisch internen Rat bei unseren spezialisierten Kollegen einholen. Selbstverständlich verfügen wir auch über eine Vielzahl von Korrespondenzkanzleien im Ausland, denen wir bei Bedarf unsere Fälle zur gerichtlichen Beitreibung übergeben und bei denen wir wissen, dass sie auch über einen adäquaten Qualitätsstandard verfügen.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein persönliches Gespräch. Dafür sind wir an unseren Standorten in Würzburg und Umgebung für Sie da. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222 mit unserem kostenlosen Rückrufservice.