Ihr Anwalt für Inkasso in Würzburg und Umgebung

Nichts ist ärgerlicher, als seinem Geld hinterherzulaufen. Dies gilt sowohl im Privaten als auch im Geschäftlichen. Besteht eine offene Forderung bei geschäftlichen Beziehungen, so kosten Mahnungen an den Vertragspartner enorm viel bürokratischen Aufwand und Nerven. Häufig taucht in solchen Fällen das Wort „Inkasso“ auf. Doch was bedeutet dies überhaupt und worauf sollte man im eigenen Inkassoverfahren achten? Wichtige Informationen zum Inkassoverfahren und weitere nützliche Rechtstipps finden Sie hier.

Das bedeutet Inkasso

Inkasso

Grundsätzlich ist mit dem Wort „Inkasso“ die Einziehung ausstehender Forderungen gemeint. Diese können sich beispielsweise aus offenen Rechnungen oder anderen Verbindlichkeiten ergeben. Der Vertragspartner gibt dabei dem Inkassounternehmen das Recht seine Forderungen für Ihn einzutreiben. Inkasso wird daher oft auch als Forderungsmanagement bezeichnet, da eine „Zwischenperson“ die Forderungen der Gläubiger gegenüber den Schuldnern managt. Dies kann durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt geschehen.

Wie kann Steinbock & Partner Sie beim Inkassoverfahren unterstützen?

Bei einer Forderung gilt, dass diese nicht nur bestehen muss, sie muss auch durchsetzbar sein. Dies bedeutet, dass Sie als Gläubiger Ihre Forderung auch tatsächlich vom Schuldner verlangen können. Sie können beispielsweise eine Forderung vom Schuldner nicht verlangen, sofern diese bereits verjährt ist.
Im Inkassoverfahren gibt es dabei verschiedene Stufen, bei denen wir Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Außergerichtliches Forderungsmanagement

Zuallererst können wir Sie beim außergerichtlichen Forderungsmanagement unterstützen. Sofern es für Sie noch offene Forderungen aus einem Vertrag gibt, machen wir Ihr Recht geltend und fordern säumige Schuldner zur Zahlung auf. Unserer Erfahrung nach hilft dies in einer Vielzahl von Fällen, da die Schuldner gerichtliche Konsequenzen fürchten. Ein gerichtliches Tätigwerden ist daher häufig gar nicht vonnöten.

Gerichtliches Mahnverfahren

Kommt der Schuldner seiner Zahlungspflicht trotz einer Mahnung nicht nach, so dient die außergerichtliche Zahlungsaufforderung als Grundstein für eine spätere Klage. Dementsprechend leitet der Rechtsanwalt das gerichtliche Mahnverfahren ein. Im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens versuchen wir Ihnen mittels eines Gerichtsurteils zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Wir beantragen dafür bei Gericht den Mahnbescheid, welcher nach einer gewissen Zeit zum Vollstreckungsbescheid wird. Dadurch wird gerichtlich festgestellt, dass Sie den Schuldner zur Zahlung aufgefordert haben. Gleichzeitig dient dieser der Sicherung von Forderungen für 30 Jahre.
Hilft ein gerichtliches Mahnverfahren nicht weiter, da der Schuldner vermeintlich unberechtigte Forderungen zurückweist, so klagen wir Ihr Geld in einem ordentlichen Gerichtsverfahren ein.

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist so gesehen kein Teil des gerichtlichen Verfahrens mehr. Denn dieses endet mit dem Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid ist allerdings auch erst die Zwangsvollstreckung möglich. Dadurch können alle Forderungen, die während des gerichtlichen Mahnverfahrens nicht realisiert werden konnten, nun umgesetzt werden. Dies ist der Fall, wenn der Schuldner nach wie vor nicht bezahlt. Dementsprechend können dann Konten oder Gehälter gepfändet werden und eine Hypothek für Immobilien eingetragen werden.

Wie unterscheidet sich unsere Vorgehensweise als Rechtsanwaltskanzlei von der eines Inkassobüros?

Grundsätzlich läuft ein anwaltliches Forderungsmanagement ähnlich wie bei einem Inkassobüro ab. Sie statten uns mit einer Vollmacht und den erforderlichen Unterlagen aus.
Der große Vorteil ist, dass wir Sie in allen genannten Phasen des Forderungsmanagements unterstützen können. Dies fängt bei der ersten Mahnung an und geht bis zur Zwangsvollstreckung.
Am Tag des Auftrags können wir online nach Insolvenzen suchen, Handelsregisterauskünfte wie auch Einwohnermeldeamtsauskünfte in verschiedenen Datenbanken einholen. An diese Datenbanken sind laut einer unter Anwälten erhobenen Statistik nicht einmal 10 Prozent der Rechtsanwälte angeschlossen, von vielen Inkassobüros mal ganz abgesehen.
Dabei beraten wir Sie auch dahingehend, inwiefern der Schritt in wirtschaftlicher Hinsicht Sinn ergibt. Durch die fortwährende Prüfung der Erfolgsaussichten von Gerichts- und Vollstreckungsverfahren ist jedenfalls die jederzeitige Kostenkontrolle im Inkasso gewährleistet.

Vorsicht vor angeblich hoher Realisierungsquote!

Insbesondere Inkassobüros werben oftmals mit einer hohen Realisierungsquote von 50 Prozent. Dabei wird allerdings nur auf die Durchsetzung des Anspruchs geschaut, ohne wirtschaftliche Komponenten zu beachten. Gleichzeitig sind die Büros oftmals nur wenig mit den juristischen Schritten vertraut.
Für das Eintreiben Ihrer Forderung ist dabei auch das Thema Zeit ein wichtiger Faktor. Um beispielsweise eine Verjährung zu verhindern, ist beim Gläubigerwettlauf im Inkasso hohes Tempo geboten. Hier haben wir nicht nur durch unsere technische Ausrüstung große Vorteile, sondern vor allem auch durch die Spezialisierung und jährlich 500 bis 1000 Inkassofälle.

Der Trugschluss – Ein Rechtsanwalt ist immer teurer als das Inkassobüro

Grundsätzlich ist es ein weit verbreiteter Trugschluss, dass ein Anwalt für Inkasso immer teurer ist als das Inkassobüro! Die Kostenstruktur ist schwer vergleichbar. Rechtsanwälte nehmen zum Beispiel grundsätzlich keine Erfolgsprämie. Im Erfolgsfall wird also vom Anwalt die volle Forderung einschließlich Verzugszinsen und außergerichtlicher Mahnauslagen des Mandanten – und ohne Abzug von Provisionen – an den Mandanten weitergeleitet. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht. Darüber hinaus muss im Erfolgsfall vor Gericht ohnehin der Schuldner entstandene Kosten begleichen.

Steinbock & Partner – Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Inkassorechts!

Zu allen Fragen des Inkassorechts sind wir gerne mit unserem Team Inkassorecht kompetent an Ihrer Seite. Insbesondere bei offenen oder bestrittenen Forderungen benötigt es eine hohe Sachkompetenz. Durch unsere jahrelange Erfahrung und fachliche Expertise können wir Sie bestens beraten.

Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihre offenen Forderungen umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.