Anzeigen- und Branchenbuchbetrug

Leider werden Gewerbetreibende aktuell immer häufiger das Ziel von Kaltakquisemaßnahmen. Jemand ruft an und versucht eine Werbeanzeige zu verkaufen oder man bekommt ungefragt einen Antrag zur Eintragung in einem Branchenbuchverzeichnis zugeschickt. Das alles ist für uns Unternehmer ziemlich lästig. Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof (BGH) auch telefonische Kaltakquise bei Unternehmern in einem Urteil vom 11.03.2010 als unzulässig eingestuft:

Mehr als nur lästig ist, wenn die entsprechenden Medienagenturen Tricks verwenden, um ihre Leistungen zu verkaufen. So wird teilweise vorher angerufen und auf einen bereits zuvor regulär geschaltete Anzeige Bezug genommen. Oder es wird ein Formular übersendet, welches auf den Ersten Blick den Eindruck erweckt man kontrolliere lediglich Adressdaten anstatt einen Vertrag zu schließen.

Leider müssen wir uns mit vielen verschiedenen Unternehmen auseinandersetzen, zum Beispiel mit den folgenden:

  • HAS Verlag GmbH Co. KG, Kieler Str. 99, 22769 Hamburg
  • M.A. print-media-agentur GmbH, Brunigstraße 25, 6055 Alpnach, Schweiz, CH
  • point S.W.I.S.S. Werbung GmbH, Bahnhofsplatz 5, 6060 Sarnen, Schweiz, CH
  • Belmonte Media Concepte S.L., Cran Via Fernando el Catoloci numero 5-8a, 46008 Valencia, Spanien, ES
  • GWE-Wirtschaftsinformations GmbH , Hauptstraße 34, 40597 Düsseldorf

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Handelsrecht

Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang vertritt als Fachanwalt für Handelsrecht Firmen gegen die teils unverschämten Forderungen. Seiner Meinung werden von einigen schwarzen Schafen die Grenzen zum gewerbsmäßigen Betrug weit überschritten. Da wird telefonisch dazu aufgefordert „nur mal eben die Adressdaten zum Eintrag zu überprüfen und zurück zu faxen“ oder ein Vertreter kommt gerade zu Stoßzeiten ins Geschäft und will nur kurz eine Unterschrift „zur Bestätigung des schon bestehenden Auftrags“. Oder der Vertreter weist darauf hin, man könne doch 400 EUR in die Werbung investieren, während sich aus dem Kleingedruckten ergibt, dass es 400 EUR für jeden der vier mit gebuchten Aufträge sind. In Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern stellen wir uns schützend vor Gewerbebetriebe die aus derartigen Verträgen in Anspruch genommen werden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.