300 Euro Schadensersatz bei unerwünschten Spam-Mails

Wer kennt es nicht? Jeden Tag wird das E-Mail-Postfach mit nervigen Spam-Mails geflutet. Sowohl privat als auch im Job. Hierbei handelt es sich gerade nicht um die von Ihnen bezogenen Newsletter, die Sie nach entsprechender Einwilligung oder nach einem Warenkauf in einem Online-Shop erhalten. Vielmehr sind Spam-Mails unerwünscht, müssen identifiziert, gelöscht und blockiert werden. Mittlerweile spricht die Rechtsprechung Schadensersatz zu.

Wehren Sie sich gegen Spam

Das unverlangte Zusenden von Werbe-E-Mails stellt eine unzulässige unzumutbare Belästigung dar. Ist Ihre E-Mail-Adresse personalisiert, enthält also Ihren Namen oder ist Ihnen (beruflich oder privat) sonst individuell zugeordnet, dann liegt auch ein datenschutzrechtlicher Verstoß vor. Bei beruflich genutzten Mail-Adressen liegt darüber hinaus ein rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor.

Ihre Rechte als Betroffener

Der Gesetzgeber möchte mit der Regelung in § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG verhindern, dass dem Empfänger Werbemaßnahmen gegen seinen Willen aufgedrängt werden. Verhindert werden soll darüber hinaus, dass die belästigende Werbung zu einer Bindung von Ressourcen des Empfängers führt.

Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung steht dem Empfänger unverlangt zugesandter Werbung ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 BGB zu.

Da personalisierte E-Mail-Adressen ein personenbezogenes Datum gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO darstellen, stehen Ihnen zudem datenschutzrechtliche Ansprüche auf Auskunft, Löschung und Schadensersatz zu. So können Sie u.a. Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen zu welchen Zwecken gespeichert wurden und ob diese an Dritte weitergegeben wurden. Außerdem können Sie fordern, dass Ihre Daten nachweislich gelöscht werden.

Das AG Pfaffenhofen hat mit rechtskräftigem Urteil vom 9.9.2021, Az. 2 C 133/21 nun die Rechte der Betroffenen weiter gestärkt und bejaht einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens, um Verstöße wirksam zu sanktionieren. Das AG Pfaffenhofen hält insbesondere fest, dass der Schaden auch bereits in der Ungewissheit liegen kann, ob personenbezogene Daten an Unbefugte gelangt sind und sieht bei Zusendung einer einzigen Werbe-E-Mail einen Schadensersatz von 300,00 EUR als angemessen an. Nach unserer Rechtsauffassung ist diese Summe bei der Zusendung von mehreren Werbe-E-Mails zu erhöhen, um eine wirksame Sanktionierung von Verstößen zu gewährleisten.

Unsere Dienstleistung: Ihr Weg zu Ihrem Recht

Wenn Sie feststellen, dass Sie unerwünschte Spam-Nachrichten erhalten haben, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und gegen die unerlaubte Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse vorzugehen.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Abmahnungen: Wir setzen eine rechtlich fundierte Abmahnung auf und fordern den Absender auf, die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Beachten Sie, dass hierfür der Absender bekannt sein muss. In einigen Fällen ist der Absender leider verschleiert. Sollten Sie sich unsicher sein, klicken Sie bitte niemals auf etwaige Links oder Anhänge in den Spam-Mails!
  • Schadensersatzforderungen: Für die unrechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie finanziellen Schadensersatz geltend machen.
  • Gerichtliche Durchsetzung: Sollte die Gegenseite nicht auf unsere Abmahnung reagieren, stehen wir Ihnen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
  • Kostenerstattung: Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir schnell und für Sie kostenlos, ob die Versicherung die Kosten der Angelegenheit für Sie übernimmt. Bei Spam besteht zudem ein Anspruch gegenüber dem Versender auf Kostenübernahme der Anwaltsgebühren.

Fazit: Schützen Sie Ihre E-Mail-Adresse!

Die unberechtigte Zusendung unerwünschter Spam-Mails ist weit verbreitet, doch als Betroffener sind Sie nicht machtlos. Wenn Ihre E-Mail-Adresse ohne Ihre Zustimmung verwendet wurde, können Sie sich direkt und unkompliziert über unsere digitale Mandatsannahme – abrufbar unter https://dima.steinbock-partner.de/allgemeine-mandatsannahme – vertrauensvoll an uns wenden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und setzen uns für Sie ein.

Selbstverständlich stehen wir für Sie auch per Mail unter info@steinbock-partner.de oder telefonisch zur Verfügung.

rechtsanwalt chris stadler
Christian Stadler Rechtsanwalt
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