Ehegattenunterhalt

Wann und wie Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss

Wenn eine Ehe zu Ende geht, sind finanzielle Fragen zu klären. Eine der wichtigsten ist der Unterhalt der Ehegatten, der sogenannte Ehegattenunterhalt. Das Ob und das Wie sind sehr komplexe Bereiche des Familienrechts und benötigen einen fachkundigen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung.

Verschiedene Formen des Ehegattenunterhalts – Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Zu unterscheiden sind Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Der Trennungsunterhalt ist befristet bis zur rechtskräftigen Scheidung, der nacheheliche Unterhalt beginnt nach der Scheidung.

Trennungsunterhalt – was ist das und besteht in allen Fällen Anspruch hierauf?

Der Trennungsunterhalt kann nach einer Trennung gefordert werden, längstens jedoch bis zur rechtskräftigen Scheidung. Grund für den Trennungsunterhalt ist die finanzielle Sicherstellung beider Ehegatten im sogenannten Trennungsjahr. Häufiger kann es in diesem zu Versöhnungen kommen. Daher sollen direkt nach einer Trennung die finanziellen Auswirkungen für beide nicht zu weitreichend sein. Nicht in allen Fällen besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der Unterhaltsanspruch kann auch verwirkt sein, bspw. wenn der Unterhaltsberechtigte wieder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt oder seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat.

Ab wann muss der Trennungsunterhalt gezahlt werden?

Der Trennungsunterhalt ist erst dann zu zahlen, wenn der andere Ehegatte zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wird. Verpasst man diesen Zeitpunkt, hat man oftmals sehr viel Geld bereits aus der Hand gegeben und keine Chance, vom anderen rückwirkend etwas zu erhalten.

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?

Logischerweise gibt es keine festen Beträge für die Höhe des Unterhalts. Denn schließlich sind alle Fälle unterschiedlich. Gibt es Kinder? Gibt es Schulden, die ein Ehegatte abzahlen muss? Wie hoch ist die Miete? Das sind Punkte, die bei der Höhe eine Rolle spielen. Grundsätzlich richtet sich der Trennungsunterhalt also nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Maßgeblich ist das Einkommen, welches den Lebensstandard während der Ehe geprägt hat. Veränderungen in den Einkommens- und Vermögenssituationen nach der Trennung können ebenfalls berücksichtigt werden.

Welcher Selbstbehalt hat dem zahlungspflichtigen Ehegatten zu verbleiben?

Natürlich muss der zahlungspflichtige Ehegatte nicht so viel zahlen, dass ihm selbst nichts mehr zum Leben bleibt. Ihm muss ein Betrag von 1.200 EUR verbleiben. In Einzelfällen kann dieser Selbstbehalt allerdings auch gekürzt werden.

Kann durch Ehevertrag der Trennungsunterhalt ausgeschlossen werden?

Ein in einem Ehevertrag erklärter Verzicht auf Trennungsunterhalt ist nicht möglich. Solche Vereinbarungen wären also unwirksam. Allerdings gibt es Möglichkeiten, in Verbindung mit anderen Ansprüchen der Ehegatten eine Regelung über den Trennungsunterhalt vor einer Trennung festzulegen – mit uns finden Sie eine passende Lösung.

Nachehelicher Unterhalt – was ist das und besteht in allen Fällen Anspruch hierauf?

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz, dass sich jeder Ehegatte selbst unterhalten und versorgen muss. Aber keine Regel ohne Ausnahme! Auch nach einer Scheidung kann es einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geben. Das Ob und Wie ist gesetzlich festgelegt, es gibt klar geregelte Fälle, in denen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht:

  • Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
  • Unterhalt wegen Alters
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
  • Aufstockungsunterhalt
  • Aus- und Fortbildung oder Umschulung
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Wir prüfen für Sie und mit Ihnen gemeinsam, ob Sie einen Anspruch auf Unterhalt haben und berechnen diesen für Sie.

Wie hoch ist der nacheheliche Unterhalt?

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts ist stets eine Frage des Einzelfalls und kaum in pauschalen Aussagen darzustellen. Aspekte wie die Höhe des Einkommens beider Ehegatten, Kinder, das Ob und Wie von Mietzahlungen, Schulden, der aktuelle Arbeitsmarkt usw. beeinflussen die Unterhaltsberechnung enorm. Daher ist es von absoluter Wichtigkeit, Ihre individuelle Situation zu erfragen und Details in einem gemeinsamen Beratungsgespräch zu klären.

Welcher Selbstbehalt hat dem zahlungspflichtigen Ehegatten beim nachehelichen Unterhalt zu verbleiben?

Natürlich muss der zahlungspflichtige Ehegatte nicht so viel zahlen, dass ihm selbst nichts mehr zum Leben bleibt. Ihm muss ein Betrag von 1.200 EUR verbleiben. In Einzelfällen kann dieser Selbstbehalt allerdings auch gekürzt werden.

Kann durch Ehevertrag der Unterhalt nach der Scheidung ausgeschlossen werden?

Durch Ehevertag kann geregelt werden, dass der Unterhalt nach der Scheidung komplett ausgeschlossen wird oder bspw. auf eine konkrete Zahlungsdauer und Höhe begrenzt wird. Allerdings darf eine Schwächesituation einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Vereinbarung nicht ausgenutzt werden, um einen Unterhaltsverzicht zu erwirken. Gerichte können und werden solche Vereinbarungen bei Bedarf prüfen und kippen. Die Erklärung eines Verzichts oder eines teilweisen Verzichts bedarf also der individuellen Beratung.

Kompetente Beratung zum Ehegattenunterhalt vom Rechtsanwalt

In familienrechtlichen Fragen betreut Sie Rechtsanwältin Verena Finkenberger. Frau Finkenberger ist Fachanwältin für Familienrecht. Sie hat langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch unter 0931 22222 oder per E-Mail. Außerdem bieten wir Ihnen einen kostenlosen Rückrufservice.