Scheidung online

Gerne können Sie uns online für das Scheidungsverfahren mandatieren

Wir haben Ihnen nachfolgend einige wichtige Informationen zusammengestellt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für telefonische Nachfragen oder für Rückfragen per E-Mail zur Verfügung. Wenn Sie möchten, können wir auch gerne telefonisch gemeinsam mit Ihnen den nachfolgenden Fragebogen durchgehen und weiter erläutern. Voraussetzung für die Scheidung „online“ ist, dass die wesentlichen Belange hinsichtlich Trennung und Scheidung (wie zum Beispiel Unterhalt) geklärt sind.

Das Online-Verfahren eignet sich nur für das reine Scheidungsverfahren (mit Versorgungsausgleich). Sofern weiterer Regelungsbedarf besteht, müssten diese Punkte zusätzlich geklärt werden, gegebenenfalls gesondert oder gemeinsam mit der Scheidung. Hier müssen eigene Anträge gestellt werden. Beim reinen Scheidungsverfahren wird lediglich die Scheidung ausgesprochen und in der Regel  der Versorgungsausgleich mitgeregelt. Nicht „automatisch“ geregelt werden hingegen:

  • Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und ähnliches)
  • Umgangs-/ Sorgerecht
  • Zugewinn
  • Hausrat
  • Ehewohnung

Nach Einreichen des Scheidungsantrags bei Gericht bekommt Ihr Ehepartner diesen zugestellt und kann nun ebenfalls die Scheidung beantragen oder Ihrem Antrag zustimmen, oder ihm gegebenenfalls auch entgegen treten.

Scheidungsvoraussetzungen

Trennung

Voraussetzung für eine Scheidung ist regelmäßig das Getrenntleben der Ehegatten. In der Regel kann der Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres, bzw. bereits schon kurz vor Ablauf dieses Jahres, bei Gericht eingereicht werden. Möchte einer der Ehegatten nicht geschieden werden, muss sich der Richter ein Bild davon machen, ob die Ehe als gescheitert anzusehen ist. Davon wird man meistens ausgehen können, wenn eine räumliche Trennung vorliegt, einer einen neuen Partner hat etc. Nach einer dreijährigen Trennung wird ein Scheitern unwiderlegbar vermutet.

Trennung bedeutet „Trennung von Tisch und Bett“, d. h., es muss deutlich erkennbar sein, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und zumindest einer der Partner diese auch nicht mehr herstellen möchte. Ein Getrenntleben ist auch in der alten Ehewohnung möglich.

Versorgungsausgleich

Mit der Scheidung wird in der Regel der Versorgungsausgleich mitgeregelt. Versorgungsausgleich bedeutet die Teilung und den Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Liegt kein Ehevertrag vor, der etwas Abweichendes regelt, oder wird nichts weiter gerichtlich vereinbart, erfolgt der Versorgungsausgleich automatisch zusammen mit der Scheidung. Sie werden diesbezüglich vom Gericht nach Einreichung des Scheidungsantrags aufgefordert, Angaben zu Ihren Rentenanwartschaften zu machen. Mit diesen Angaben holt das Gericht dann die Auskünfte bei den Versorgungsträgern ein. Diese Auskünfte machen den größten Anteil der Verfahrensdauer aus.

Verfahrensdauer

Ein Scheidungsverfahren dauert in der Regel 6 bis 9 Monate, jedoch ist auch eine abweichende Verfahrensdauer möglich. Die oftmals mehrere Monate in Anspruch nehmende Verfahrensdauer ist in der Regel auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs zurückzuführen. Der gerichtliche Scheidungstermin, zu dem Sie und Ihr Ehepartner persönlich bei Gericht erscheinen müssen, dauert etwa 15 Minuten.

Kostenhinweis:

Für das Scheidungsverfahren entstehen Gerichts- und Anwaltskosten. Diese orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Berechnung erfolgt aus dem Verfahrenswert, den der Richter im Scheidungstermin abschließend festsetzt und der sich am Einkommen der beiden Ehepartner orientiert. Es erfolgt Kostenaufhebung, das heißt jeder der Ehegatten trägt die hälftigen Gerichtskosten und seine Anwaltskosten. Für genauere Informationen hinsichtlich Ihres Falles können Sie gerne mit uns Rücksprache halten.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten des Verfahrens aus eigenen Mitteln zu tragen, so besteht die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe, um die anfallenden Kosten zu decken. Bitte sprechen Sie uns hierauf vor Einreichung des Scheidungsantrags an.

Benötigte Unterlagen

Für die Einreichung des Scheidungsantrags benötigen wir:

  • Heiratsurkunde im Original/ beglaubigte Abschrift
  • gegebenenfalls Geburtsurkunden minderjähriger Kinder
  • gegebenenfalls Ehevertrag

Im Gerichtstermin muss ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden.

Prozedere Online-Scheidung

  • Nach Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars übersenden wir Ihnen umgehend eine Vollmacht, die Sie uns bitte im Original zusammen mit den benötigten Urkunden per Post zukommen lassen
  • Sobald wir die Unterlagen erhalten haben, erstellen wir den Scheidungsantrag für Sie und lassen Ihnen den Entwurf per E-Mail zusammen mit unserer Vorschuss-Rechnung über die voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltsvorschusskosten zukommen
  • Sobald Sie den Entwurf freigegeben haben und der Kostenvorschuss bei uns eingegangen ist, können wir schon den Antrag für Sie bei Gericht einreichen
Selbstverständlich können Sie gerne einen persönlichen Besprechungstermin mit uns vereinbaren oder uns telefonisch kontaktieren.