RA Dr. Lang nun auch Fachanwalt für Medizinrecht

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht“ zu führen.
Diese Bezeichnung setzt den Nachweis erheblicher praktischer Erfahrungen und Fortbildungen auf den Gebieten
– Recht der medizinischen Behandlung und der zivil- und strafrechtlichen Haftung
– Berufsrecht der Heilberufe einschl. europa- und verfassungsrechtlicher Vorgaben
– Recht der gesetzlichen Krankenversicherung einschl. vertragszahnärztliches Vergütungsrecht
– Krankenhausrecht einschl. Bedarfsplanung, Chefarztvertragsrecht und Finanzierung
– Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschl. Vertragsgestaltung und Vergütungsrecht
– Grundzüge der Pflegeversicherung, Arzneimittel- und Medizinprodukterechts und Apothekenrechts
voraus. Rechtsanwalt Dr. Lang hat diese Nachweise erbracht.
Wir freuen uns, unseren Mandanten damit nach Arbeitsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Verkehrsrecht bereits vom sechsten Fachanwaltstitel innerhalb der Partnerschaft berichten zu können.

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