Vergaberecht nach VOB/A und GWB

Mal wieder übergangen?

Das Vergaberecht soll Unternehmen, welche in Konkurrenz zueinander stehen, die Möglichkeit geben, sich gegen eine rechtsfehlerhafte Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Wehr zusetzen.

Spektakuläre Fälle, wie das Vergabeverfahren zur Privatisierung des Flughafens Schönefeld, haben das Vergaberecht ins Blickfeld des allgemeinen Interesses gerückt. Rechtliche Risiken bergen  nicht nur Großvorhaben; sondern sie verstecken sich auch beim Bau einer Gemeindestraße oder der Vergabe einer Architektenleistung.

Zielen Sie als Bieter darauf ab, das Verfahren aufzuhalten und teilweise wiederholen zu lassen, dann ist Eile geboten. Denn im Vergaberecht gelten enge zeitliche Vorgaben für einen erfolgreichen Antrag bei den Vergabekammern. Als Ausschreibungsteilnehmer setzen wir Ihre Ansprüche eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens durch und verhindern bei Rechtswidrigkeit die Vergabe an Konkurrenten. Natürlich vertreten wir Sie auch in behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren vor Vergabekammern.