Selbstständiges Beweisverfahren

Haben Sie auch schon mal einen Beweis verloren?

Selbstständiges Beweisverfahren

Bei dem selbständigen Beweisverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann. Das selbständige Beweisverfahren ist in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit zu wählen, um eine Beweissicherung zu gewährleisten. Grund für die Durchführung ist die u. U. lange Verfahrensdauer, in welcher der Verlust von Beweismittel eintreten kann.

Zwar sind Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag zugelassen, jedoch stellen diese kein Beweismittel im Sinne der Prozessordnung dar. Deshalb ist dafür ein eigenständiges Verfahren, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Sachverständiger nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet, wie ein gerichtlich bestellter Sachverständiger.

Vorteil des selbständigen Beweiserfahrens ist, dass zu dessen Einleitung ermäßigte Gerichtskosten eingezahlt werden müssen, die Beweiserhebung schneller geht als in einem Hauptsacheverfahren und dass der Sachverständige Tatsachenfeststellungen trifft.  Diese Tatsachenfeststellungen – welche nachträglich nur in engen Grenzen  angezweifelt werden können – ermöglichen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die Fortführung des Bauvorhabens, da nunmehr die Beweise gesichert sind.

Zudem zeigt die Praxis immer wieder, dass mit einem selbständigen Beweisverfahren ein teueres und zeitintensives Hauptsacheverfahren vermieden werden kann, da das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens die Parteien an einen Tisch zwingt.

Damit Ihnen keine Beweise verloren gehen, leiten wir für Sie ein selbständiges Beweisverfahren ein und führen dieses für Sie durch.