Schiedsgerichtsvereinbarungen

Vom Gericht die Nase voll?

Schiedsgerichtsvereinbarungen bieten die Möglichkeit unter Auschluß der ordentlichen Gerichtsbarkeit einen Rechtstreit zu regeln d. h. die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens erfolgt nicht. Wird dennoch von einer Partei Klage erhoben, so ist die Einrede der Schiedsgerichtsklausel zu erheben mit der Folge, dass die KLage als unzulässig abgewiesen wird.

Das Schiedsgerichtsverfahren bietet den Vorteil, dass es in aller Regel schneller ist, als ein gerichtliches Verfahren. Zudem finden die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, so dass betriebliche Interna gewahrt bleiben. Darüber hinaus kann die Zusammensetzung des Schiedsgerichts von den Parteien beeinflusst werden, so dass eine besondere sachliche Kompetenz des Scheidsgremiums sichergestellt ist.

Wir beraten und erstellen für Sie Schiedsgerichtsvereinbarungen und vertreten Sie in Schiedsverfahren vor den Schiedsgerichten.