Betreuung selbstständiger Handelsvertreter

Selbstständige Handelsvertreter gibt es in den verschiedensten Bereichen. Klassisch werden Agenturen im Versicherungsbereich, Fertighäuservertrieb oder auch Tankstellen durch selbstständige Handelsvertreter geführt. Immer häufiger kommt es aber auch vor, dass Unternehmen Angestellte vertraglich in selbstständige Handelsvertreter umwandeln. Dies geschieht vor allem um Kündigungsschutz zu umgehen und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.

Im Handelsvertreterrecht ist vor allem zu bedenken, dass der Gesetzgeber den Handelsvertreter als gleichwertigen Vertragspartner zu seinem Auftraggeber sieht und daher keinerlei Schutzvorschriften eingebaut hat. So können Abschluss und Kündigung von Handelsvertreterverhältnissen auch mündlich erfolgen und der Anspruch aus § 89 b HGB kann statt der üblichen 3 jährigen Verjährungsfrist nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden, sonst verfällt er und Jahre des Aufbauens eines Kundenstamms für den Auftraggeber bleiben ohne Entschädigung.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht betreut Sie RA Dr. Alexander Lang spezialisiert in diesem Gebiet. Er unterstützt Sie unter anderem durch:

  • die Prüfung des Handelsvertretervertrages vor oder nach dem Abschluss
  • die Durchsetzung von Provisionszahlungen
  • die Beratung zur Beendigung des Vertreterverhältnisses
  • Geltendmachung der Ansprüche aus § 89 b HGB