Körperverletzungen

Körperverletzungen sind schnell passiert. Sie es ein Verkehrsunfall, ein fremd verschuldeter Sportunfall oder tatsächlich ein tätlicher Angriff.
Schwierigkeiten ergeben sich häufig beim Nachweis der Verursachung und beim Ausmaß des Schadens. Hierzu ist die Hinzuziehung eines Arztes zur Dokumentierung der Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Atteste unumgänglich. Wesentlich ist dabei, dass der Arzt detailliert zu den einzelnen Schadensposten wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und den für ein Schmerzensgeld relevanten Faktoren Stellung nimmt.
Die Ärzte leisten in diesen Bereichen oftmals hervorragende Betreuung, können aber selbstverständlich nicht wissen, welche Merkmale ein derartiges Attest enthalten muss, damit es vor Gericht oder von der gegnerischen Versicherung akzeptiert wird.
Schäden bei Verkehrsunfällen werden durch den hierauf spezialisierten RA Dirk Berninger betreut. Im Übrigen werden die Schadensersatzansprüche bei Personenschäden durch RA Dr. Alexander Lang für Sie geltend gemacht. Durch die Betreuung des Medizin- und Versicherungsrechts entstehen hier Synergien, da durch die intensive Kenntnisse von Ärzten und Versicherungen auch die Durchsetzung von Personenschäden besser erfolgen kann.


