Ein starkes Team…
…wenn’s drauf ankommt.

Fahrverbot & Bußgelder

80 % der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!

Nach einer aktuellen Presseveröffentlichung (17.03.2009) des Automobilclubs von Deutschland (AvD) der sog. Blitzerstudie sind 80 % der erlassenen Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen fehlerhaft, nicht wenige davon sogar völlig illegal.

Die Fehlerquellen bei Messungen bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen sind mannigfaltig. Diese reichen über Mängel des Messgerätes selbst (z. B.: technische Defekte bzw. fehlende Eichung) über Fehler bei der Bedienung durch die Messbeamten (z. B.: mangelnde Ausbildung des Messpersonals bzw. falscher Geräteaufbau und/oder Bedienung) bis hin zu fehlender Dokumentation, völliger Verwechselung der Betroffenen Fahrzeuge oder Unbrauchbarkeit des Blitzfotos. Wir prüfen für Sie den Bußgeldbescheid auf die möglichen Fehlerquellen, so dass Sie sich sicher sein können, dass - wenn Sie schon geblitzt wurden - der Bußgeldbescheid auch seine Richtigkeit hat.

Selbst aber wenn der Bußgeldbescheid nicht rechtsfehlerhaft ist bzw. sein sollte, und ein Fahrverbot im Raum steht, muss dies noch nicht bedeuten, dass trotzdem ein Fahrverbot tatsächlich verwirkt d. h. anzutreten ist. In Fällen, in welchen Ihnen eine beharrliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird, muss stets geprüft werden ob der Zurechnungszusammenhang tatsächlich besteht oder nicht einfach von der Straßenverkehrsbehörde wegen mehrfacher Voreintragungen ein Fahrverbot ins Blaue hin verhängt wurde. Oftmals zeigt sich nämlich bei genauer Betrachtung der Voreintragungen, dass keine Beharrlichkeit gegeben ist. Auch ist exakt zu prüfen, ob ein Regelverstoß gegeben ist, welcher ein Fahrverbot rechtfertigt.

Manchmal kommt es auch in Betracht, dass ein Fahrverbot nicht verhängt werden darf, weil daraus für den Betroffenen eine unbillige Härte erwächst. Dies können - gerade bei Selbständigen, Freiberuflern, Außendienstmitarbeitern oder LKW-Fahrern - Fälle der Existenzgefährdung sein d. h. dass durch das Fahrverbot die Existenz des Betroffenen auf dem Spiel steht, was z. B. bei einer Kündigung der Fall sein kann. Zu denken ist auch daran, dass Rechtfertigungsgründe eingreifen können, welche ein Fahrverbot oder den gesamten Bußgelbescheid zu Fall bringen.

Seit Januar 2009 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten, welcher die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsverstößen verschärft hat. Zwar wurde die Dauer der Fahrverbote nicht angehoben, jedoch wurden die Geldbußen wesentlich erhöht.

Wir vertreten Sie kompetent, damit es Ihnen nicht passiert, dass auch Sie einem fehlerhaften Bußgeldbescheid aufsitzen!

Medizinisch-Psychologische Untersuchung

!!!Sicher zurück zum Führerschein trotz MPU!!!


MPU wegen Alkohol, Drogen oder zu vielen Punkten? Egal aus welchem Grund eine MPU gegen Sie angeordnet wurde, hat diese ein drastische und dramatische Auswirkung auf Ihr Leben.
In der heutigen Zeit hat das nicht nur den Verlust der Mobilität sondern teilweise auch den Verlust der Arbeitsstätte zur Folge. Dennoch ist die Erfolgsquote bei der MPU mit ca.40 % relativ gering. Viele Menschen gehen in die MPU ohne sich fachkundiger Hilfe zu bedienen. (vgl. www.vpp.de/statisti.htm)
Wir als Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht unterstützen Sie dabei Ihren Führerschein zu behalten. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Verwaltungsbehörde, damit Sie hier nicht versehentlich Angaben machen, mit denen Sie sich belasten. Wir bereiten Sie aber auch auf das Gespräch mit dem Gutachter vor. Wir kennen die gängigen Fragen und gehen individuelle, auf Ihre Situation zugeschnittene Angaben mit Ihnen durch. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich MPU setzen wir für Sie und Ihren Führerschein ein.
Im Nachfolgenden gehen wir auf einige der Kernfragen der MPU ein:


1. Sinn und Zweck der MPU?
 

Kurz gesagt ist die MPU für die Wiederherstellung der Fahreignung zuständig.
Für diese Feststellung liefert das MPU-Gutachten eine Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers, also eine auf Fakten und Erfahrungswissen basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die Fakten sind im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Die Prognose ist immer dann günstig (= „positives” Gutachten), wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde ausgeräumt werden können, also belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen vorliegen.
Vor der Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüft die zuständige Behörde, ob das Gutachten nachvollziehbar ist. Die formalen und inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein (Widerspruchsfreiheit, logische Ordnung, wissenschaftliche Nachprüfbarkeit, Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie der Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung). Bestehen begründete Zweifel an der Objektivität oder werden diese Standards nicht beachtet, kann ein Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt werden. Die Qualität der MPU-Gutachten wird aufwendig kontrolliert.

2. Weshalb und wann kommt es zu der MPU?

2.1. Veranlassung
 

Verteilung der MPU-Untersuchungsanlässe

2.2. Die wichtigsten Untersuchungsanlässe sind:
 

Nach dem Beantragen der Führerschein-Neuerteilung sendet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die erforderlichen Unterlagen und Dokumente an eine frei wählbare MPU-Stelle, die wiederum das fertige Gutachten an den Auftraggeber (also an den Führerscheinbewerber) schickt. Nach der Vorlage eines positiven Gutachtens bei der Führerscheinstelle wird der bereits beantragte Führerschein in der Regel unmittelbar ausgehändigt.
 

3. Ablauf der MPU?

Die MPU besteht aus folgenden Untersuchungsteilen:
 

4. Kosten der MPU allgemein?

Die Kosten der medizinisch-psychologischen Untersuchung sind in der § 1 GebOSt i.V.m. Anlage zu § 1 Nr. 451 ff. GebOST (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/) geregelt. Sie richten sich nach dem durchschnittlichen Aufwand der unterschiedlichen Fragestellungen.
Sie betragen für Alkohol- und Drogenuntersuchungen ca. 338,00 Euro netto. Bei kombinierten Fragestellungen erhöht sich die Untersuchungsgebühr um die Hälfte der jeweils höchsten Teilgebühr. Drogenuntersuchungen sind deshalb am teuersten, weil ein Drogenscreening mit einer zusätzlichen Gebühr von ca. 128,00 Euro abgerechnet wird. Hinzu kommen unter anderem Kosten für Zweitschriften und Gutachtenversand. Vielfach liegen die gesamten Gebühren für die MPU über ca. 500,00 Euro(vgl. www.mpu.de/mpu/kosten-gebost.html).
 

5. Kosten für die Vorbereitung auf das Gespräch?

Die Kosten bei uns betragen für die Vorbereitung auf die MPU zwischen 60 und 100 Euro pro Sitzung, je nach Schwierigkeit des Falls.
 

6. Rechtmäßigkeit der MPU?

Die gesetzlichen Grundlagen für eine MPU sind §§ 2,3, 6 StVG und 11 ff. FeV.
vgl. www.gesetze-im-internet.de/stvg/
vgl. www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Erteilung einer Fahrerlaubnis, § 3 StVG die Entziehung. Ein Bewerber für eine Fahrerlaubnis muss – neben anderen Anforderungen wie Mindestalter etc. – zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 Abs. 4 StVG). Begründen Tatsachen (Verkehrsauffälligkeiten, körperliche oder geistige Mängel) Bedenken gegen die Eignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung beigebracht wird (§ 2 Abs. 8 StVG).
Ist jemand ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis kann das Recht aberkannt werden, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 StVG).
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ist durch § 6 StVG ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Beurteilung der Eignung durch Gutachten und die Feststellung und Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde regeln. Diese Anforderungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) detailliert in § 11 (Eignung), § 13 (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und § 14 (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) beschrieben. Auf der Basis der Verordnung fordert die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU und legt die jeweilige Fragestellung für die Untersuchung fest. Die Auswahl der Begutachtungsstelle (siehe oben) erfolgt durch den Bewerber.


7. Anerkannte MPU Gutachter

Sie finden anerkannte MPU Gutachter unter http://www.online-mpu.net/mpu-gutachter-stellen.html.
Wir teilen Ihnen natürlich selbstverständlich mit, mit welchen Stellen wir gute Erfahrungen gemacht haben.