Staatsangehörigkeit
Bürger ausländischer Herkunft, die schon sehr lange in Deutschland leben, können zudem erwägen, sich einbürgern zu lassen. Gerade wenn die Rückkehr in die vormalige Heimat nicht beabsichtigt ist, kann eine Einbürgerung von Vorteil sein, denn ohne die Deutsche Staatsanghörigkeit bleiben einige Wege verschlossen.
Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gewinnt der Eingebürgerte die Freizügigkeit innerhalb der EU (Reisen ohne Visum), Schutz vor Ausweisung in ein anderes Land, Zugang zum Beamtenstatus und auch politische Mitwirkungsrechte (aktives und passives Wahlrecht) als feste Rechtspositionen hinzu. Dem stehen aber unter Umständen auch die Pflicht zur Ableistung des Wehr- oder wahlweise Wehrersatzdienstes entgegen.
Unter gewissen Umständen besteht sogar ein Anspruch auf Einbürgerung. Ausgeschlossen ist ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung nur dann, wenn z.B. keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind (§ 11 StAG). Den richtigen Antrag zur richtigen Zeit zu stellen kann eine wichtige Weiche stellen.


