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Aufenthaltsrecht

Im Aufenthaltsrecht wird zwischen EU-Bürgern und sogenannten Drittstaatangehörigen unterschieden. Für erstere gelten die weitreichenden Freizügigkeiten des Europäischen Gemeinschaftsvertrags. Für Menschen aus Drittstaaten sind die Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt und Arbeit im Aufenthaltsgesetz geregelt. Für türkische Arbeitnehmer gilt zudem das Assozierungsabkommen EWG/Türkei, das einige Priviligierungen enthält.

Die Aufenthaltstitel werden in drei Formen unterteilt: Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungerlaubnis. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, denn mit ihr wird nur eine Regelung für eine Übergangszeit getroffen. Sie wird deswegen als ein sonstiges Aufenthaltsrecht bezeichnet. Die Aufenthaltstitel werden nur für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilt (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, humanitäre oder familiäre Gründe). 

Der Rechtsstatus und die Änderung hängen von einer Vielzahl von Kriterien ab. Die Faustregel lautet: Je länger man in Deutschland lebt, um so mehr Rechte hat man. Dabei ist es wichtig, dass man sich informiert und aktiv wird. Die Aufenthaltstitel werden in der Regel nur auf Antrag erteilt.