…wenn’s drauf ankommt.
Mietrecht
Ein Mietverhältnis ist wie eine Ehe ein Dauerschuldverhältnis. Alleine in Deutschland wohnen Millionen von Menschen in einer Mietwohnung. Der Unterschied zu einer Ehe besteht darin, dass es im Rahmen eines Mietvertrages (zumindest für den Vermieter) oft schwieriger ist, sich von dem anderen endgültig zu "trennen".
Wir beraten Vermieter wie Mieter bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Vermietung von gewerblich und privat genutzten Immobilien, bei Kündigungen, Modernisierungen, Mietmängeln, Beitreibung von Zahlungsrückständen sowie Vertretung in Räumungsverfahren.


