Kaufrecht
Shoppen ohne Reue!
Shoppen, so das neudeutsche Wort für Einkaufen, ist mittlerweile eine der Lieblingsfreizeitaktivitäten der Deutschen.
Schnell sind ein paar neue Schuhe, ein Navigationsgerät oder ein DVD-Spieler gekauft.
Wenn dann die Ware nicht hält, was sie verspricht, stellt sich die Frage, welche Rechte der Käufer hat. So kann er unter Umständen den Kaufvertrag anfechten, widerrufen; er kann mindern oder Schadensersatz verlangen. Dem Käufer stehen Gewährleistungs- und ggf. Garantierechte zu. Hier den Durchblick zu bewahren, ist gar nicht so einfach. So besteht schon mal kein generelles "Umtauschrecht" - nur weil einem die Muster auf der Jeans nun doch nicht mehr gefallen. All diese Fragen werden im Kaufrecht geregelt.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen, Minderung und Schadensersatz.




