…wenn’s drauf ankommt.
Gewerblicher Rechtsschutz
Schutz des geistigen Eigentums
Wer keine Kreativität oder Phantasie hat, klaut die Ideen, Erfindungen, Schöpfungen wie Bilder, Musik, Texte oder auch Theaterstücke (gesitiges Eigentum) von anderen.
Gerade in Asien besteht beim „Abkupfern“ oft kein Unrechtsbewusstsein. Im Gegenteil: angeblich ist es eine Ehre für den Urheber, Erfinder, Schöpfer, wenn sein Werk kopiert wird.
Nicht erwähnt wird, dass der Plagiator sich immense unfaire Vorteile verschafft, da er weder Zeit, Geld noch Mühen in das Plagiat investiert hat. Er kann dann das Produkt wesentlich billiger auf den Markt bringen, da er zum Beispiel zuvor keine teuren Entwicklungskosten hatte.
Der gewerbliche Rechtsschutz will die „originale“ geistige Leistung schützen. Daher stehen dem Erfinder, Urheber, Schöpfer diverse Schutzrechte und Ansprüche zu.
Auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte aus Ihrem geistigen Eigentum außergerichtlich und – wenn nötig – gerichtlich durchzusetzen.
- Wir beraten und unterstützen Sie bei der Anmeldung von Marken, Patenten, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern.
- Sollten Abmahnungen Ihnen gegenüber ausgesprochen worden sein, prüfen wir diese auf Ihre Rechtmäßigkeit.
- Wir arbeiten für sie individuell angepasste Lizenzverträge aus.
