Steinbock & Partner
Praktikanten
Im vorliegenden Fall wurde eine Praktikantin für 375 EUR monatlich als normale Arbeitskraft eingesetzt. Durch Entscheidung des LAG Baden-Württemberg musste ihr der Arbeitgeber eine Nachzahlung leisten und den Arbeitslohn auf die übliche Vergütung von 1552 aufstocken, Az. 5 Sa 45/07.
Praktika sind arbeitsrechtlich ungeregelt, daher empfiehlt es sich, die wesentlichen Punkte in einem Praktikumsvertrag festzuhalten - und immer eine Grenze zum regulär beschäftigten Arbeitnehmer zu ziehen.
Steinbock, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg
