Ein starkes Team…
…wenn’s drauf ankommt.

Familienrecht

Im Familienrecht vertreten wir Sie bei der Trennung von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner und im Scheidungsverfahren.

Wir machen für Sie und Ihre Kinder Unterhaltsansprüche geltend oder wehren ungerechtfertigte Ansprüche ab. Ist Vermögen vorhanden und müssen Ehewohnung und Hausrat aufgeteilt werden, so wirken wir für Sie an einer fairen und interessengerechten Verteilung mit. Bei Problemen mit der elterlichen Sorge und dem Umgang mit gemeinsamen Kindern versuchen wir, zusammen mit Ihnen und allen Beteiligten Lösungen zu finden, die in erster Linie dem Wohl der Kinder dienen, mit denen aber auch Sie gut leben können.

Selbstverständlich erarbeiten wir mit Ihnen auch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wer schon zu Beginn der Ehe oder Lebenspartnerschaft nach individuellen Gestaltungen sucht, lässt sich von uns einen Ehevertrag oder einen Lebenspartnerschaftsvertrag entwerfen. Wir sind auch die richtigen Ansprechpartner, wenn es um Rechte und Pflichten in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft geht. Wenn Sie selbständig sind, dann sollten Sie insbesondere auf Ihre güterrechtliche Situation in Bezug auf Ihr Unternehmen achten. Gerne überprüfen wir für Sie Ihren Gesellschaftsvertrag und erörtern mit Ihnen, ob eine Absicherung Ihres geschäftlichen Vermögens durch Ehevertrag ratsam erscheint.

Vortrag der Kanzlei Steinbock & Partner in Halifax/Kanada

Fachanwältin für Strafrecht Manuela Paulsen zum Thema Strafbarkeit von Kindesentführungen.