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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wie sorge ich richtig vor?

 Der Begriff Vorsorge ist in der heutigen Zeit sehr stark mit materiellen Werten wie Rente "vorbelastet". Jedoch sollte man nicht die "rechtliche Vorsorge" aus den Augen verlieren.

 Durch eine sog. Vorsorgevollmacht kann ein aufwändiges und kostspieliges Betreuungsverfahren vermieden werden. Dazu wird eine ausgewählte Person für den Fall des Eintritts der Geistesunfähigkeit (z.B. senile Demenz) bevollmächtigt zur Vertretung in Rechtsgeschäften des alltäglichen Lebens.

Eine Patientenverfügung bietet einem die Möglichkeit schon jetzt die Vornahme bestimmter medizinischer Maßnahmen zu untersagen oder zu erlauben. Ziel ist es dabei, dem Willen des Behandelten für den Fall zur Durchsetzung zu verhelfen, dass er sicht nicht mehr äußern kann.

Wir beraten Sie gerne auf diesem Gebiet. Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin.