Unterhalt
Versorgung für den Ex-Partner und die Kinder
Welche „Formen“ von Unterhalt sind zu unterscheiden?
Das Gesetz unterscheidet zwischen
- Ehegattenunterhalt
- Verwandtenunterhalt (Kinder, Enkel, Eltern)
Bei Ehegattenunterhalt wird unterscheiden zwischen:
- dem Unterhalt, der bis zur Scheidung zu zahlen ist (Trennungsunterhalt) und
- dem Unterhalt, der danach zu zahlen ist und an weitere Voraussetzungen geknüpft ist (z. B. bei Betreuung eines gemeinsamen Kindes, sog Nachehelichenunterhalt).
Wie hoch ist der Unterhalt?
Die Unterhaltshöhe richtet sich beim Ehegattenunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen (Lebensstandard, Einkommen).
Die ehelichen Lebensverhältnisse werden durch das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehegatten geprägt. Bereinigt bedeutet, dass vom Nettoeinkommen Beträge für berufsbedingte Aufwendungen (5 %), Kindesunterhalt und teilweise auch Ratenkredite abzuziehen sind. Dem Verdienenden wird zusätzlich ein Bonus von 10 % zugebilligt (Erwerbstätigenbonus). Als grobe Faustformel gilt, der Unterhalt beträgt die Hälfte der zusammengerechneten bereinigten Einkommen unter Berücksichtigung des Erwerbstätigenbonus.
Leistungsfähigkeit des Schuldners - kann der Zahlende überhaupt Unterhalt zahlen?
Natürlich muß demjenigen, der Unterhalt zahlen muss, genug zum Leben bleiben. Dies wird durch den Selbstbehalt gewährleistet, der je nachdem, ob minderjährigen Kindern, volljährigen Kindern oder Ehegatten Unterhalt geschuldet wird, derzeit zwischen 770 EUR und 1.100 EUR/monatlich liegt.
Was ist beim Kindesunterhalt zu beachten?
Zur Ermittlung des Kindesunterhaltes ist nur erforderlich, das bereinigte Nettoeinkommen zu berechnen und dann in der jeweiligen Spalte der Düsseldorfer Tabelle nachzuschauen, wie viel Unterhalt zu zahlen ist. Hiervon ist dann das hälftige Kindergeld abzuziehen. Die Düsseldorfer Tabelle wird von allen Gerichten zur Ermittlung des Kindesunterhaltes herangezogen. Sie finden diese Tabelle im Internet unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service (dort Düsseldorfer Tabelle anklicken!). Beachten Sie, dass die Düsseldorfer Tabelle davon ausgeht, dass einer Frau und zwei Kindern Unterhalt gezahlt wird.
Was ist wenn kein Unterhalt gezahlt wird?
Es besteht die Möglichkeit für die Dauer von sechs Jahren bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Hierbei handelt es sich um eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des Elternteils, der Kindesunterhalt zu zahlen hat, unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein.
Brauche ich für die Unterhaltsberechnung einen Anwalt?
Oft ist eine Unterhaltsberechnung sehr kompliziert, da nicht klar ist, was überhaupt als Einkommen angesetzt werden kann (vor allem bei Selbständigen ist die Ermittlung des Einkommens häufig schwierig). Auch besteht Streit, welche Abzugsposten in welcher Höhe (z. B. Raten für ein KFZ, Versicherungsprämien, etc.) geltend gemacht werden können.
Ein Anwalt, gerade wenn er auf Familienrecht spezialisiert ist, kann Ihnen vorab den Unterhalt errechnen und abklären, wie hoch Ihre Chancen in einem Unterhaltsprozess stehen.


