Ein starkes Team…
…wenn’s drauf ankommt.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht umfasst alle Vorschriften bezüglich der Einreise und des Aufenthalts von Bürgern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es regelt zudem die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit und enthält neuerdings auch Vorschriften zur Integration. Die Bedingungen hierfür sind erst 2004 im Zuwanderungsgesetz neu geregelt worden. Die Rechtslage aus den Regelungen erschliesst sich nicht immer aus sich selbst, nicht zuletzt weil spezielle Kenntnisse der Rechtsprechung und des Europäischen Rechts erforderlich sind.

Obwohl Deutschland mittlerweile als Zuwanderungsland gilt, gibt es eine Vielzahl von Bereichen in denen es nach wie vor immer wieder zu Streit mit Behörden kommt. Diese sind insbesondere der Nachzug von Ehegatten und Kindern, die Erteilung von Arbeitserlaubnissen und das Einbürgerungsrecht.

Unsere Beratung beginnt nicht erst bei der Ablehnung von Anträgen, sondern setzt gezielt schon vor Antragstellung an, um so einen reibungslosen Ablauf des Antragsverfahren zu unterstützen.