Ein starkes Team…
…wenn’s drauf ankommt.

Patente, Gebrauchs- und Geschmackmuster

Patentrecht/ Gebrauchsmuster

Ein Patent gewährt dem Erfinder ein staatliches Schutzrecht.

Die Erfindung muss neu und gewerblich anwendbar (d. h. wirtschaftlich verwertbar) sein. Als Patent können weder wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden und Berechnungslehren noch Formschöpfungen (diese können als Geschmackmuster angemeldet werden) geschützt werden.

Das durch das Patentamt erteilte Patent berechtigt den Inhaber, Dritten das Nachahmen der Erfindung zu untersagen und gegebenenfalls Schadenersatz zu verlangen. 

Designschutz/ Geschmacksmuster

Sie haben ein tolles Design geschaffen, eine elegante Kaffeekanne entworfen, ein Totenkopflogo für T-Shirts kreiert oder einen neuartigen Look für die aktuelle Alu-Felgen-Generation entwickelt?

Die Arbeit bis zur Vollendung Ihres Designs war hart und mit hohen Kosten verbunden?

Bevor Sie sich versehen, ist Ihre „gestalterische Schöpfung“ vom Konkurrenten kopiert. Zu Ihrem Verdruss rollt dann der Rubel bei Ihrem Konkurrenten, nicht aber bei Ihnen.

Damit Ihnen dies erspart bleibt, beraten wie Sie bei dem Schutz Ihres Designs und über die verschiedenen rechtlichen Schutz-Möglichkeiten (Anmeldung als Geschmacksmuster und Marke, urheberrechtlicher Schutz).
  
Unsere Dienstleistungen:
  • Zusammen mit unserem Kooperationspartner, Patentanwalt Dr. Michael Gosdin, beraten wir Sie umfassend vor einer Anmeldung eines Patents, Gebrauchsmusters und Geschmacksmusters (z. B. auch über staatliche Fördermittel) und melden dieses Recht für Sie an.
  • Wir vertreten Sie dabei auch gerne in Verletzungs-, Nichtigkeits- und Einspruchsverfahren.
  • Wir unterstützen Sie bei der gewinnbringenden Lizenzierung Ihres Rechts.
  • Wir stellen für Sie Strafanzeigen/Strafanträge gegen die Nachahmer.