Ein starkes Team…
…wenn’s drauf ankommt.

Betreuung heilender Berufe

Auch Heilpraktiker und Heilhilfsberufe wie Optiker, Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten benötigen spezialisierten Rechtsrat. Neben den "normalen" rechtlichen Problemen wie dem Abschluss oder Durchführung von Mietverträgen und Arbeitsverträgen müssen insbesondere im Rahmen von Kooperationen die speziellen Berufsausübungsregeln mitberücksichtigt werden.

Rechtsanwalt Dr. Lang betreut seit Jahren spezialisiert im Medizinrecht. Er hat im ersten Halbjahr 2009 die Weiterbildung zum Fachanwalt für Medizinrecht belegt und ist daher genau der richtige Anwalt für Ihre Rechtsfragen bei der Ausübung von heilenden Berufen.